| Förderung der Regenerativ-Wärme-Systeme
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Fortführung der Solar-Zuschüsse!
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Weg frei gemacht für bis zu 350 Millionen Euro an Fördergeldern für Regenerativ-Wärme-Systeme. NEU!! Seit dem 24. Oktober 2007 zusätzlich eine Bonuszahlung von 750 Euro, wenn von einem NICHT-Brennwertkessel auf einen Brennwertkessel (Öl oder Gas) umgestellt wird. Desweiteren behält folgende Förderung Gültigkeit: - Fortführung der Förderung seit 22. Januar 2007 - Erhöhung der Förderbeiträge seit dem 02. August 2007 |
| Die Errichtung von Solarkollektoranlagen bis 40m² Bruttokollektorfläche:
a) Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung: Die Förderung beträgt 60 je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 412,50 je Anlage. b) Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme: Die Förderung beträgt 105 je angefangenen m² Bruttokollektorfläche. c) Die Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen: Die Förderung beträgt 45 je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche. |
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