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Förderungen

1. Solarthermie
(Stand 30.05.2007)

Hinweis

Aufgrund der hohen Zahl der gestellten Förderanträge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit nahezu vierteljährlich geänderte Förderbedingungen für solarthermische Anlagen erlassen.
Um Ihnen auf jeden Fall die aktuellen Förderbedingungen gewährleisten zu können, müssen wir alle Interessenten für Solarwärmeanlagen bitten, sich direkt unter folgendem Link über eventuelle Förderungen zu informieren:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html

 

2. Photovoltaik

Durch die EEG-Novelle vom 01.08.2004 werden Ihnen feste Abnahmepreise pro kWh für die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz von den Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen gezahlt. Für Anlagen bis 30 kW Spitzenleistung, die im Jahr 2006 an das Netz gehen, erhalten Sie 51,80 Cent pro kWh für die nächsten 20 Jahre. Jedes weitere Jahr später, in dem die Anlage an das Netz geht, reduziert sich der staatlich garantierte Fördersatz um jeweils 5%.
Vergütungssätze pro KWh laut EEG-Novelle

Günstige Kredite:
Sie können über Ihre Hausbank ein günstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme bei der KfW eingegangen sein muß, ansonsten verfällt die Möglichkeit dieses Kredits.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Postfach 11 11 41
D – 60046 Frankfurt
Telefon 01801/33 55 77
Telefax 0069/ 7431-42 14
Email iz@kfw.de
www.kfw.de

 

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