Durch die EEG-Novelle vom 01.08.2004
werden Ihnen feste Abnahmepreise pro kWh für
die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz
von den Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen
gezahlt. Für Anlagen bis 30 kW Spitzenleistung,
die im Jahr 2006 an das Netz gehen, erhalten Sie 51,80
Cent pro kWh für die nächsten 20 Jahre.
Jedes weitere Jahr später, in dem die Anlage
an das Netz geht, reduziert sich der staatlich garantierte
Fördersatz um jeweils 5%.
Vergütungssätze
pro KWh laut EEG-Novelle
Günstige Kredite:
Sie können über
Ihre Hausbank ein günstiges Darlehen von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag vor Beginn der
Baumaßnahme bei der KfW eingegangen sein muß,
ansonsten verfällt die Möglichkeit dieses
Kredits.
Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)
Postfach 11 11 41
D – 60046 Frankfurt
Telefon 01801/33 55 77
Telefax 0069/ 7431-42 14
Email iz@kfw.de
www.kfw.de